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Neue Gesetzänderung: Antibiotikameldungen beim Pferd ab 2026

Neue Gesetzänderung: Antibiotikameldungen beim Pferd ab 2026

Warum wir diese Regelung ausdrücklich begrüßen

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Einsatz von Antibiotika auch beim Pferd meldepflichtig. Was auf den ersten Blick nach mehr Bürokratie klingt, ist aus unserer Sicht ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu mehr Prävention, Transparenz und langfristiger Pferdegesundheit.

Denn nachhaltige Pferdehaltung beginnt nicht bei der Behandlung – sondern bei der Vermeidung von Erkrankungen.


Was ändert sich ab 2026?

Ab 2026 müssen alle Antibiotikagaben beim Pferd von Tierärzten erfasst und gemeldet werden. Pferde gehören damit offiziell zu den sogenannten Tierarten der Stufe 2.

Betroffen sind:

  • alle Pferde
  • Freizeit-, Sport- und Zuchtpferde
  • auch Nicht-Schlachttiere

Die Meldepflicht betrifft nicht die Pferdehalter, sondern die behandelnden Tierärzte. Erfasst werden die eingesetzten Wirkstoffe und Mengen – nicht einzelne Tier- oder Halterdaten.

Die erste Meldung erfolgt bis spätestens 14. Januar 2027.


Warum diese Regelung sinnvoll ist

Antibiotika sind in der modernen Tiermedizin unverzichtbar – wenn sie gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gleichzeitig ist bekannt, dass ein zu häufiger oder unspezifischer Einsatz:

  • Resistenzen fördert
  • den Darm und das Immunsystem belastet
  • langfristig mehr Probleme schaffen kann, als er löst

Die neue Meldepflicht schafft erstmals eine belastbare Datengrundlage auch für den Pferdebereich und ermöglicht es, den Antibiotikaeinsatz bewusst zu hinterfragen und zu optimieren.


Ein klares Signal: Prävention rückt in den Fokus

Wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich, weil sie einen Perspektivwechsel unterstützt:

weg von schneller Symptombekämpfung
hin zu stabiler Gesundheit und Prävention

Denn viele Erkrankungen, die antibiotisch behandelt werden, haben ihre Ursache in:

  • gestörter Darmgesundheit
  • geschwächtem Immunsystem
  • chronischen Entzündungsprozessen
  • Stress und Stoffwechselbelastung

Genau hier setzt moderne, verantwortungsvolle Pferdehaltung an.


Was bedeutet das für Pferdehalter?

Auch wenn die Meldepflicht nicht direkt die Halter betrifft, wird sie den Alltag verändern:

  • strengere Indikationsstellungen
  • bewussterer Umgang mit Antibiotika
  • mehr Aufklärung und Dokumentation
  • höhere Bedeutung von Vorbeugung

Für Pferdehalter bedeutet das vor allem eines:
Gesundheitsmanagement gewinnt an Gewicht.


Prävention beginnt im Alltag – nicht im Krankheitsfall

Eine stabile Gesundheit reduziert das Risiko für:

  • Atemwegsinfekte
  • Haut- und Wundprobleme
  • wiederkehrende Entzündungen
  • lange Regenerationszeiten

Zentrale Stellschrauben sind:

  • pferdegerechte, entzündungsarme Fütterung
  • stabile Darmflora
  • ausgewogene Mineralstoffversorgung
  • stressarmes Haltungs- und Trainingsmanagement

Je besser diese Grundlagen stimmen, desto seltener wird eine antibiotische Behandlung überhaupt notwendig.


Unser Ansatz: Gesundheit stärken, bevor Medikamente nötig werden

Als Hersteller von Pferdefutter sehen wir unsere Verantwortung darin, präventiv zu unterstützen, nicht erst zu reagieren.

Unser Fokus liegt auf:

  • zucker- und stärkearmer Fütterung
  • Förderung der Darmgesundheit
  • entzündungsmodulierenden Komponenten
  • gut bioverfügbaren Nährstoffen

Denn ein gut versorgter Organismus ist widerstandsfähiger – und braucht im Idealfall weniger medizinische Eingriffe.


Fazit

Die Antibiotikameldepflicht ab 2026 ist aus unserer Sicht:

  • kein Nachteil
  • kein Misstrauensvotum
  • sondern eine Chance für nachhaltige Pferdegesundheit

Sie stärkt den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika und fördert genau das, was Pferde langfristig gesund hält: Prävention statt Reparatur.

Wir freuen uns über diese Entwicklung –
im Sinne der Pferde, der Tiermedizin und einer zukunftsfähigen Pferdehaltung.

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